AGB´s
Allgemeines:
1. Ihr Vertragspartner für alle Bestellungen, Leistungen und Angebote ist
Rent your Dream Car, Inhaber Egger Thomas, Firmensitz Johannesfeldstr. 2, 6111 Volders.
2. Rent your Dream Car, nachfolgend Vermieter genannt, vermietet das im Mietvertrag beschriebene Kraftfahrzeug gemäß den im Mietvertrag und nachfolgenden Bedingungen, der im Mietvertrag genannte Mieter erkennt diese Bedingungen mit seiner Unterschrift an. Zusatzbedingungen bedürfen der Schriftform.
3. Sämtliche Bestimmungen gelten für den Mieter als auch für den Lenker, die für die Einhaltung und Erfüllung jeweils einzeln als auch solidarisch dem Vermieter haften.
4. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug schonend, sachgerecht und unter Einhaltung der vertraglichen, gesetzlichen Bestimmungen zu benützen. Und es im gleich gutem Zustand und Ausstattungsumfang an den Vermieter zurück zu geben (Fotos werden bei Abholung gemacht).
5. Kann das Fahrzeug erst verspätet zurückgegeben werden, muss der Vermieter umgehend informiert werden. Wird das Auto später als vereinbart zurückgestellt (ohne das der Vermieter informiert wurde), so werden für die Überschreitung zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Entgelt pro angefangener Stunde der Überschreitung 20% des gültigen Tagestarifes verrechnet. Bei einer unangekündigten Verspätung von mehr als 4 Stunden wird bei der Polizei Anzeige wegen Diebstahl gegen den Mieter gemacht.
6. Das Fahrzeug darf vom Mieter nicht an dritte weitergegeben werden.
7. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden für:
- Renn, Wett – oder Testfahrten oder sonstige sportliche Veranstaltungen.
- zum Transport von Tieren, illegalen Substanzen, Waffen oder Gütern, die zu einer Beschädigung oder Verschmutzung des Wagens führen könnten.
- zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder zum ziehen von Gegenständen.
- zur entgeltlichen Personen- und Transportbeförderung, zur unerlaubten Weitervermietung.
- Fahrten auf nicht asphaltierten Straßen oder im Gelände.
- von einer oder zur Beförderung einer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehenden Person.
- Auslandsfahrten:
sofern nicht eine entsprechende Erlaubnis vom Vermieter schriftlich erteilt wurde.
Wurde eine entsprechende Erlaubnis vom Vermieter erteilt, so trägt der Mieter die Verantwortung für die Einhaltung der jeweiligen Zoll-, Einfuhr- und sonstigen Bestimmungen und haftet für alle Schäden, für die bedingungsgemäß kein Versicherungsschutz vorliegt und/oder die Versicherung den Schadensfall nicht deckt und für den Verlust des Fahrzeuges.
8. Es dürfen am Fahrzeug keinerlei Veränderungen oder Reparaturarbeiten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden.
9. Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, sind Türen und Fenster, sowie beim Cabrio das Verdeck, verschlossen zu halten. Die Türen müssen versperrt und die Alarmanlage, soweit vorhanden, aktiviert sein.
10. Rauchen, Essen, Trinken und das mit führen von Tieren im Fahrzeug ist untersagt. Das Auto darf weder innen noch aussen über die gewöhnliche Abnützung hinaus verschmutzt werden, widrigenfalls der Mieter die Reinigungskosten zu tragen hat.
11. Übermäßiger, nicht der normalen Abnützung entsprechender Reifenverschleiß, wie durch Burnouts, Donoughts, etc. verursacht, ist verboten. Bei der Übernahme und Rückgabe des Fahrzeuges wird die Profiltiefe der Reifen gemessen. Sollte die Differenz der beiden Messungen nicht dem üblichen Verschleiß der gefahrenen Kilometer entsprechen, wird eine Summe zwischen 100.- Euro und dem Reifen Neupreis, je nach Grad der übermäßigen Abnützung der Kaution einbehalten.
12. Wenn sich Funktionsstörungen abzeichnen oder bei erkennbaren Beschädigungen darf der Mietwagen nicht weiter benutzt werden um Folgeschäden zu vermeiden.
13. Wenn die Anzahl der vereinbarten Kilometer überschritten wird, ist für jeden überschrittenen KM ein Kilometergeld in Höhe von 2.- Euro zu bezahlen.
14. Der Mieter hat selbstverständlich alle Kosten, Strafen und Gebühren, der wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften im Zusammenhang mit der Benützung des Fahrzeuges gegen den Mieter oder gegen den Vermieter oder zu Lasten des Fahrzeuges verhängt werden (z.B. Verkehrsstrafen, behördlich verfügtes Abschleppen), zu tragen. Etwaige polizeiliche Anzeigen werden sofort nach Erhalt an den Mieter weitergeleitet und sind von ihm direkt einzuzahlen.
15. Das Fahrzeug muss, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, von der Johannesfeldstr. 2, 6111 Volders abgeholt und dort auch wieder zurückgegeben werden.
16. Das Auto wird in ordnungsgemäßen, in betriebs- und verkehrssicheren Zustand, mit KFZ-Papieren, Fahrzeugschlüssel, vollem Tank, Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste, Werkzeug, Unfall-Schadensblatt an den Mieter übergeben und in eben solchen Zustand zu retournieren. Bei der Rückgabe gehen alle (Schadens-) Fälle die von der Versicherung nicht gedeckt werden zu Lasten des Mieters (z.B. Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugpapieren, Schlüssel oder etwaiger Zusatzausstattung). Wenn der Tank nicht voll retourniert wird, wird anhand der Tankanzeige der fehlende Treibstoff ermittelt und mit 2,- Euro pro Liter verrechnet.
17. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückstellung, hat der Mieter sämtliche durch die Rückholung des vermieteten Fahrzeuges entstandenen Kosten zu tragen.
Notwendige Voraussetzungen beim Fahrer:
-
Mindestalter: 22 Jahre
Führerscheinbesitz: mindestens 4 Jahre
Der Fahrer muss den gültigen Führerschein bei Fahrantritt vorweisen (dieser wird auch kopiert und dem Mietvertrag beigelegt), er darf weder durch Alkohol, Medikamente, Drogen, Müdigkeit, Krankheit, Sehschwäche oder sonstige Umstände fahrtechnisch beeinträchtigt sein. Wir sind berechtigt eine Person aufgrund der oben genannten Gründe als Fahrer abzulehnen. Dieser Fall wird vertraglich als Nichterscheinen gewertet und der bezahlte Preis wird nicht zurückerstattet. Da eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit nicht immer erkennbar ist übernehmen wir keinerlei Haftung, falls wir solch einen Zustand übersehen.
Der Mieter muss etwaige Mitfahrer auf die Risiken, die durch das Mitfahren im angemieteten Fahrzeug entstehen können, selbst belehren.
Reservierung, Buchung, Übergabe, Rückgabe:
1. Eine Reservierung kann telefonisch oder per Mail erfolgen.
2. Der Vermieter verlangt je nach Art und Dauer der Miete und unabhängig vom Fahrzeugtyp eine Vorauszahlung für die vereinbarte Miete. Die Vorauszahlung wird bei der Abrechnung in Anrechnung gestellt.
3. Bei Übergabe ist eine Kaution in Höhe von 200.-- Euro in bar zu hinterlegen. Selbstbehalt im Schadensfall beträgt 1.500.- Euro.
4. Eine Verlängerung der Mietdauer muss dem Vermieter innerhalb der Vertragsdauer mitgeteilt werden und ist von dessen Zustimmung (schriftlich) sowie einer angemessenen Vorauszahlung abhängig.
5. Die Vorauszahlung durch den Mieter kann in bar, Überweisung oder mittels gültiger vom Vermieter für die Anmietung von Fahrzeugen ausgestellter Gutscheine erfolgen. Sämtliche andere Zahlungen durch den Mieter müssen in bar erfolgen.
6. Termine sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und vom Mieter eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises getätigt wurde.
7. Bei Buchungen gilt eine Stornogebühr von 20%, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt. Erfolgt die Stornierung innerhalb 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt, so beträgt die Stornogebühr 50% der vereinbarten Miete. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin hat der Mieter die komplette vereinbarte Miete zu bezahlen. Terminverschiebungen sind nur möglich, wenn der Vermieter der Terminverschiebung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Ansonsten wird die Terminverschiebung ebenso als Storno angesehen.
8. Bei höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, welche die Ausführung angenommener Buchungen unausführbar machen oder massiv erschweren (z.B. Unwetter, Schlechtwetter bei Cabrios, etc….), ist der Vermieter berechtigt vom Auftrag zurückzutreten. Eine bereits geleistete Zahlung wird rückerstattet oder, sofern möglich, kann ein neuer Termin vereinbart werden. Eine Haftung oder Schadenersatzforderung an den Vermieter ist in diesem Fall ausgeschlossen.
9. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen, wenn dieses schuldhaft nicht in Übereinstimmung mit diesem Mietvertrag benutzt wird, der Mieter das Fahrzeug nicht zur bedungenen Zeit und/oder am bedungenen Ort zurückgibt oder der Mieter nicht die im Mietvertrag vereinbarten Zahlungen leistet.
Panne, Unfall, Diebstahl:
1. Bei einer Panne oder einem Verkehrsunfall ist der Vermieter telefonisch zu verständigen.
2. Für den Fall dass der Mieter in einen Verkehrsunfall verwickelt wird ist der Vermieter nicht verpflichtet ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen oder eine Minderung der Mietgebühr zu gewähren.
3. Ebenfalls hat der Mieter bei Eintritt eines Verkehrsunfalles sich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflicht, Vollkasko und Insassenunfallversicherung und den Bestimmungen dieses Vertrages zu verhalten.
4. Insbesondere ist der Mieter verpflichtet:
- sofort anzuhalten.
- Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Personen- oder Sachschäden zu treffen.
- nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen vergleichbaren Schaden sofort die Polizei zu verständigen.
Dies gilt auch bei bloßen Sachschäden mit bekanntem Unfallgegner. Die von der Polizei verrechneten Kosten für die Unfallaufnahme hat der Mieter zu tragen.
- an der Feststellung des Sachverhaltes mitwirken, Name, Anschrift, Automarke und polizeiliches Kennzeichen aller beteiligten Personen und Zeugen festhalten.
- einen Europäischen Unfallbericht auszufüllen.
- keine Schuld oder Haftungserklärung abgeben.
- dem Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten dieses Unfalls schriftlich unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen in allen Punkten sorgfältig und vollständig ausgefüllten Unfallberichtes (unter Angabe aller ihm bekannten möglichen Zeugen) zu unterrichten.
- Sollte der Mieter gegen eine der angeführten Verpflichtungen verstoßen oder nicht die angeführten Voraussetzungen aufweisen oder bei der Benützung des Fahrzeuges gegen dies AGB´s verstoßen, kann dies zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen. In diesem Fall haftet der Mieter für den gesamten den Vermieter entstandenen Schaden.
5. Bei Rückgabe des Fahrzeuges hat der Mieter ohne Aufforderung alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden dem Vermieter anzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Schäden zwischenzeitlich behoben sein sollten.
6. Bei einem Unfall mit Raserdelikt, übernimmt die Vollkasko-Versicherung keine Folgekosten. In einem solchen Fall, sind die Folgekosten sofort vom Mieter zu begleichen.
Versicherungsschutz:
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Als Gerichtsstand wird ausschließlich 6060 Hall in Tirol vereinbart.